Schweizer BAG stimmt grenzüberschreitendem Vertrag zwischen Kranken- und Unfallversicherer ÖKK und Liechtensteiner Clinicum Alpinum zu. Damit können nun auch Patienten aus Graubünden stationär behandelt werden.
Triesenberg, Gaflei, 03.10.2023
Das Schweizer Bundesamt für Gesundheit BAG hat dem Gesuch vom 17. Mai 2023 des kantonalen Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit Graubünden nach grenzüberschreitender Zusammenarbeit mit der Clinicum Alpinum AG mit Verfügung vom 04. September stattgegeben. Damit tritt der auf unbestimmte Zeit geschlossene Tarifvertrag nach TARPSY gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) für eine stationäre psychiatrische Behandlung zwischen dem Clinicum, dem Departement und dem Schweizer Kranken- und Unfallversicherer ÖKK ab 01. Oktober 2023 in Kraft. Definiertes Ziel ist, die überregionale Zusammenarbeit und Versorgung psychisch erkrankter Menschen damit nachhaltig zu verbessern.
Dies bedeutet, dass alle PatientInnen aus Graubünden, die bei der ÖKK versichert sind, im Sinne der gegenseitigen Freizügigkeit Leistungen gemäss KVG als auch VVG zu Lasten der Versicherung in Anspruch nehmen können. Sie sind damit Liechtensteiner PatientInnen gleichgestellt und können im Clinicum Alpinum stationär aufgenommen und behandelt werden.
Das BAG hält in seinen Erwägungen zum Entscheid klar fest, dass mit Revision des KVG/KVV bestehende Pilotprojekte dauerhaft durchgeführt sowie neue grenzüberschreitende Kooperation entstehen können und verfügt, dass der Kanton dem BAG jährlich die dem Vertrag neu beigetretenen Versicherer mitteilt.
Der Kranken- und Unfallversicherer ÖKK und der Kanton Graubünden haben damit als Vorreiter die Notwendigkeit einer überregionalen psychiatrischen Versorgung erkannt und ermöglichen Betroffenen eine Behandlung im grenznahen Fürstentum.
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